Honorar
Haben Sie Ihre Versicherungen über einen
Finanzberater,
Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten oder Versicherungsmakler
abgeschlossen, zahlen Sie mit Ihren Beiträgen Provisionen,
Courtagen oder Folgeprovisionen. Über mehrere Jahre
hochgerechnet,
ergeben sich schnell mehrere 100,-- Euro.
Dem behördlich zugelassenen
Versicherungsberater ist es
untersagt, Provisionen oder Courtagen von den Versicherern in Empfang
zu nehmen. Nur so ist ihm die wirklich neutrale Beratung ohne
Provisionsinteresse möglich.
Die Vergütung des Versicherungsberaters erfolgt
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Damit ist die Vereinbarung von Einzel-, Stunden- und
Pauschalhonoraren, neben der Berechnung nach Gegenstandswert,
möglich.
An behördlich zugelassene Versicherungsberater
gezahlte
Honorare sind teilweise steuerlich absetzbar. Bei Auseinandersetzungen
zu bestehenden Versicherungen ist unter Umständen auch die
Möglichkeit gegeben, dass der Versicherer das Honorar
übernehmen muss.
Aktuelle Fallbeispiele
der Kanzlei
zeigen, dass sich die Honorarzahlung innerhalb kürzester Zeit
amortisiert. Verbindliche Honorarangaben können nur zu
konkreten
Vorgaben gemacht werden.
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Kontakt
Tel. 0 24 61 - 3 28 99 20
Fax 0 24 61 - 3 28 99 21
Es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten
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rufen Sie gerne zurück!
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