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Honorar

Haben Sie Ihre Versicherungen über einen Finanzberater, Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten oder Versicherungsmakler abgeschlossen, zahlen Sie mit Ihren Beiträgen Provisionen, Courtagen oder Folgeprovisionen. Über mehrere Jahre hochgerechnet, ergeben sich schnell mehrere 100,-- Euro.

Dem behördlich zugelassenen Versicherungsberater ist es untersagt, Provisionen oder Courtagen von den Versicherern in Empfang zu nehmen. Nur so ist ihm die wirklich neutrale Beratung ohne Provisionsinteresse möglich.

Die Vergütung des Versicherungsberaters erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Damit ist die Vereinbarung von Einzel-, Stunden- und Pauschalhonoraren, neben der Berechnung nach Gegenstandswert, möglich.

An behördlich zugelassene Versicherungsberater gezahlte Honorare sind teilweise steuerlich absetzbar. Bei Auseinandersetzungen zu bestehenden Versicherungen ist unter Umständen auch die Möglichkeit gegeben, dass der Versicherer das Honorar übernehmen muss.

Aktuelle Fallbeispiele der Kanzlei zeigen, dass sich die Honorarzahlung innerhalb kürzester Zeit amortisiert. Verbindliche Honorarangaben können nur zu konkreten Vorgaben gemacht werden.

 

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Fax 0 24 61 - 3 28 99 21

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